Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt als Teilmaterie des öffentlichen Rechts insbesondere die Rechtsbeziehung des Staates zu seinen Bürgern, jedoch ebenso die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung. Innerhalb des Verwaltungsrechts wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Wir beraten Bürger, Unternehmen, Kommunen und Institutionen unabhängig und kompetent in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts.

Unsere Leistungen im Verwaltungsrecht:
  • Baurecht

  • Gewerberecht

  • Demonstrations- und Versammlungsrecht

  • Gaststättenrecht

  • Staatsrecht

  • Europarecht

  • Polizei- und Ordnungsrecht

  • Denkmalschutz

  • Enteignung

  • Kommunal-, Kommunalverfassungsrecht und Kommunales Abgaberecht

  • Luft-, Wasser- und Umweltrecht

  • Verfassungsrecht

  • Beamtenrecht

  • Schulrecht, Hochschulrecht, Studienplatzvergabe

  • Immissionsschutzrecht

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